Häufige Fragen und Antworten
Für individuelle Rückfragen oder spezifische Zollangelegenheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich hierzu einfach über dieses Kontaktformular.
Warum ist Exportkontrolle für mein Unternehmen überhaupt relevant?
Die Exportkontrolle ist aufgrund internationaler Sicherheitslagen und politischer Vorgaben für alle Unternehmen relevant, die Waren, Technologien oder Software exportieren. Verstöße gegen die zahlreichen Beschränkungen und Vorschriften können schwerwiegende Konsequenzen haben, wie hohe Bußgelder, Freiheitsstrafen und den Entzug von Exportgenehmigungen.
Welche Prüfungen müssen Unternehmen bei der Exportkontrolle durchführen?
•Länderembargoprüfung (Bestimmungsland)
•Güterlistenprüfung (Art der Ware)
•Sanktionslistenprüfung (Empfänger)
•Prüfung des Verwendungszwecks („Catch-All-Klausel“)
Was versteht man unter „Dual-Use“-Gütern?
„Dual-Use“-Güter sind Waren, Software oder Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Für den Export solcher Güter gelten besonders strenge Vorschriften und oft ist eine Genehmigung erforderlich.
Was ist eine Ausfuhrgenehmigung und wann benötige ich sie?
Eine Ausfuhrgenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis zur Ausfuhr bestimmter Güter. Sie wird benötigt, wenn Ihre Waren in den Güterlisten der einschlägigen Verordnungen (z.B. der Dual-Use-Verordnung) gelistet sind oder wenn der Endempfänger, das Bestimmungsland oder der Verwendungszweck kritisch ist.
Was passiert, wenn eine Ausfuhr genehmigungspflichtig ist?
Das Unternehmen muss vor der Ausfuhr eine entsprechende Genehmigung (z.B. Ausfuhrgenehmigung vom BAFA) beantragen. Ohne diese darf die Ware nicht exportiert werden; ein „Nullbescheid“ bestätigt die Genehmigungsfreiheit für den konkreten Export.