Günther Dürndorfer Zollberatung


Ich unterstütze Unternehmen, ärgerliche Fehler bei der Zollabwicklung sowie Zollstrafen zu verhindern und rechtzeitige Warenlieferungen sicherzustellen.

Zollrecht

Globalisierung ist mehr als nur ein Schlagwort für deutsche Unternehmen. Waren werden weltweit abgesetzt und auch international eingekauft. Das bringt zwangsläufig Berührungspunkte mit den Zollbehörden. Ohne korrekte Zollanmeldungen können sich Probleme bereits bei der Zollabfertigung ergeben („Ware steht“) oder später bei Zoll Betriebsprüfungen ergeben.

Zahlreiche Gesetze und Vorgaben sind zu beachten um eine reibungslose und gesetzeskonforme Zollabfertigung sicherzustellen: Unionszollkodex, ATLAS Verfahrensanweisungen, Zolltarifnummern, Zollwertrecht, Zoll-Stammdaten, Einfuhrumsatzsteuer und dazu noch die Abstimmung mit den Logistikpartnern, Kunden oder mit den Abteilungen im eigenen Unternehmen.

Um im internationalen Wettbewerb erfolgreich zu bestehen, gewinnt, wer die Spielregeln des Zollrechts kennt und effizient anzuwenden weiß.

Präferenzrecht

Freihandelsabkommen bieten die Chance Zollabgaben bei der Einfuhr von Waren in die EU zu sparen. 

Bei der Ausfuhr in Nicht EU Länder ergeben sich Zollvorteile, die Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil in Exportmärkten verschaffen. 

Um diese Vorteile nutzen zu können, muss man die rechtlichen Anforderungen aus den Präferenzabkommen kennen und richtig umsetzen. 

Dazu gehört die Ermittlung des Präferenzursprungs der Waren und die Ausstellung entsprechender Präferenzdokumente, ebenso wie das Formular EUR1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung.

Die zutreffende Zolltarifnummer der Waren ist Voraussetzung für die Ermittlung der richtigen Listenbedingung zur Ursprungsermittlung. Für Vormaterialien oder in der EU verkaufte Waren muss man zusätzlich noch das Management von Lieferantenerklärungen beherrschen.

Exportkontrolle

Durch die internationale Sicherheitslage und der politischen Vorgaben ergeben sich Beschränkungen des freien Warenverkehrs, die im Rahmen der Exportkontrolle überwacht werden. 
Unternehmen, auch wenn sie nicht im Rüstungsbereich oder sonstigen „kritischen“ Branchen tätig sind, müssen sich um folgende Themen kümmern: genehmigungspflichtige Produkte und Dienstleistungen, Embargoländer, Wirtschaftsbeteiligte, die in Sanktionslisten gelistet sind

Für international tätige Unternehmen ergeben sich u.a. folgende Fragestellungen:
 Sind diese Rechtsgebiete in Ihrem Unternehmen etabliert? Wer identifiziert Dual Use Güter und werden bei Zollanmeldungen die richtigen Codierungen verwendet? Sind Ihre Verfahrensanweisungen aktuell? Sind sie im Unternehmen bekannt und werden die Prozesse gelebt?

Neue Geschäftsmodelle, Unternehmenszukäufe, Digitalisierung und der zunehmende Wettbewerb ändern die Prozesse im Unternehmen und müssen auch unter dem Blickwinkel der Exportkontrolle gestaltet werden.

Ihr Ansprechpartner

Günther Dürndorfer
Zoll, Diplom Finanzwirt (FH)

Lehrbeauftragter für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Hochschule für angewandte Wissenschaften München
www.bwl.hm.edu/

17 Jahre Tätigkeit in verschiedenen Unternehmen:
Leiter der Zollabteilung mit operativer Verantwortung
für Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten und Director in der Zollberatung
(AUDI AG, BMW AG, Deloitte & Touche GmbH, KPMG AG)

6 Jahre Betriebsprüfer Zoll beim Hauptzollamt für Prüfungen München

Referenzen


Langjährige Tätigkeit für verschiedene Unternehmen und Einrichtungen

Audi AG BMW AG

Deloitte & Touche GmbH KPMG AG

Hauptzollamt München Hochschule für angewandte Wissenschaften München