Leistungen im Präferenzrecht

Maximieren Sie mit mir zusammen Ihre Zollvorteile und vermeiden Sie potentielle Fehler und Strafen.

Freihandelsabkommen bieten die Chance Zollabgaben bei der Einfuhr von Waren in die
EU zu sparen.

Bei der Ausfuhr in Nicht EU Länder ergeben sich Zollvorteile, die Unternehmen einen
Wettbewerbsvorteil in Exportmärkten verschaffen.

Um diese Vorteile nutzen zu können, muss man die rechtlichen Anforderungen aus den
Präferenzabkommen kennen und richtig umsetzen.

Dazu gehört die Ermittlung des Präferenzursprungs der Waren und die Ausstellung
entsprechender Präferenzdokumente, ebenso wie das Formular EUR1 oder die
Ursprungserklärung auf der Rechnung.

Die zutreffende Zolltarifnummer der Waren ist Voraussetzung für die Ermittlung der
richtigen Listenbedingung zur Ursprungsermittlung. Für Vormaterialien oder in der EU
verkaufte Waren muss man zusätzlich noch das Management von
Lieferantenerklärungen beherrschen.

Häufige Fragen und Antworten

Für individuelle Rückfragen oder spezifische Zollangelegenheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich hierzu einfach über dieses Kontaktformular.

Durch die korrekte Anwendung des Präferenzrechts, das auf Freihandelsabkommen der EU basiert, können Sie erhebliche Zollabgaben sparen. Dies verschafft Ihnen bei der Einfuhr von Waren in die EU sowie bei der Ausfuhr in Nicht-EU-Länder einen direkten Kosten- und Wettbewerbsvorteil.

Der Präferenzursprung gibt an, dass eine Ware gemäß den Regeln eines spezifischen Freihandelsabkommens hergestellt wurde. Die Ermittlung ist ein zentraler Schritt, um Zollvorteile nutzen zu können und hängt unter anderem von der korrekten Zolltarifnummer sowie den Listenbedingungen im jeweiligen Abkommen ab.

Lieferantenerklärungen sind Nachweise über den präferenziellen Ursprung von Vormaterialien, die Sie für Ihre Produktion verwenden oder als Handelsware innerhalb der EU verkaufen. Ein korrektes Management dieser Erklärungen ist entscheidend, um den Präferenzstatus Ihrer eigenen Produkte nachweisen zu können und die Zollvorteile an Ihre Kunden weiterzugeben.

Typische Präferenzdokumente sind das Formular EUR.1 oder eine Ursprungserklärung, die direkt auf der Rechnung angegeben wird. Welches Dokument das richtige ist, hängt vom jeweiligen Abkommen und dem Warenwert ab.

Ich helfe Ihnen dabei, die rechtlichen Anforderungen aus den komplexen Präferenzabkommen zu verstehen und korrekt umzusetzen. Meine Unterstützung umfasst die Ermittlung des Präferenzursprungs Ihrer Waren, das Management von Lieferantenerklärungen und die korrekte Ausstellung der notwendigen Präferenzdokumente, um Ihre Zollvorteile zu maximieren und Fehler zu vermeiden.

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