Präferenzrecht als Wettbewerbsvorteil im internationalen Handel
Freihandelsabkommen basieren auf dem Gedanken, den gegenseitigen Warenverkehr zu erleichtern und durch Zollvergünstigungen den Handel zwischen den Vertragsparteien zu fördern. Richtig angewendet, können Unternehmen:
- bei der Einfuhr in die EU von reduzierten oder null Prozent Zoll profitieren
- bei der Ausfuhr in Partnerländer ihren Kunden zollbegünstigte Einfuhr ermöglichen und so einen Preisvorteil schaffen
- Angebote gezielt so gestalten, dass Präferenzvorteile in der Kalkulation berücksichtigt werden
Damit wird das Präferenzrecht zu einem strategischen Instrument im internationalen Vertrieb und in der Einkaufsplanung. Wer diese Möglichkeiten nicht nutzt, verzichtet im Zweifel auf Wettbewerbsvorteile, die der Markt bereits als Standard voraussetzt.